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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Wasserburg Anholt

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden Fall eines Onlineeinkaufes von Tickets/Einlassberechtigungen für Führungen durch die fürstlichen Kunstsammlungen sowie für Führungen durch die Parkanlagen und/oder den individuellen Besuch der Park- und Gartenanlagen, die von der Wasserburg Anholt durchgeführt bzw. angeboten werden.

1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Online-Ticketkauf (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2) stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen AGB der Wasserburg Anholt zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen AGB abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt der Käufer als nicht einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die Wasserburg Anholt denselben nicht ausdrücklich widerspricht.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der

Wasserburg Anholt

Schloss 1

46419 Isselburg

Tel.: + 49 (0)2874 / 900 89 0

E-Mail: info@wasserburg-anholt.de

USt. Ident. Nr.: DE 223 954 503

 

2.2 Alle Preise sind Endpreise in Euro, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (sofern anfallend). Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.3 Die Bereitstellung des Webshops und der hierin kommunizierten Führungen und Eintrittskarten sowie die Bereitstellung eines Onlinebestellsystems durch die Wasserburg Anholt ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer und ist selbst kein Angebot. Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Bestellung nach Wahl des Bezahlmodus durch Anklicken des Icons „kaufen“ erklärt.

Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Buttons

"Ja, ich habe die AGB gelesen und erkläre mich damit einverstanden.“ und
„Ja, ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden.“

diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf dem Server, auf dem die Wasserburg die Bestellungseingänge hostet.

2.4 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsmail durch die Wasserburg Anholt gegenüber dem Käufer. Der Zugang der Annahme erfolgt mit Eingang der Mail auf dem Posteingangsserver (Emailserver), auf dem der Käufer seine Emails hostet.

2.5 In der Bestätigungsmail befindet sich anhängend eine digitale Wiedergabe des Tickets im pdf-Dateiformat.

 

  1. Pflichten der Wasserburg Anholt

3.1 Die Wasserburg Anholt ist dem Käufer zur Zusendung eines digitalen Tickets im pdf-Dateiformat verpflichtet, welches folgende Informationen enthält:

  • Bezeichnung der bestellten Führung(en)/ bestellten Eintrittskarte(n)
  • Anzahl der Personen, die einzulassen sind sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc.)
  • Besuchstag und ggfls. Besuchszeitraum
  • QR-Code, der die bereits erfolgte Bezahlung des oder der Tickets dokumentiert und zum einmaligen Zugang legitimiert

3.2 Die Wasserburg Anholt ist zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung bzw. zum einmaligen Eintritt derjenigen Person(en) verpflichtet, die sich bei Beginn einer Führung bzw. zum Eintritt durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist die Wasserburg Anholt zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung bzw. zum Eintritt verpflichtet, die sich bei Beginn einer Führung/zum Eintritt an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. Die Verpflichtung zur Teilnahme ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 4.1 nachgekommen ist. Die Wasserburg Anholt ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Kunden nach Zugang der Bestätigungs-E-Mail nebst Anhang (Ziff. 2.4/2.5) abhandengekommen ist. 

3.3 Die inhaltliche Gestaltung einer Führung obliegt alleine der Wasserburg Anholt. Sofern die Wasserburg Anholt eine Änderung von Inhalten für sachdienlich oder aus anderen Gründen für notwendig hält, ist ihr dies jederzeit möglich und erfüllt sie mit dem Einlass/der Vermittlung der Teilnahme zu/an in dieser Weise geänderten Führungen ihre vertraglichen Verpflichtungen.

3.4 Die Wasserburg Anholt ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Führung auf verspätete Käufer eines Online-Tickets zu warten. Die Führungen beginnen pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Die Wasserburg Anholt ist nicht verpflichtet, einen verspäteten Käufer eines Tickets zu der bereits begonnenen Führung zu geleiten. Die Eintrittskarten für den individuellen Parkbesuch können im Rahmen der regulären Öffnungszeiten jederzeit zum Einsatz gebracht werden.

 

  1. Pflichten des Käufers

4.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf der Kontoverbindung der Wasserburg Anholt als entrichtet. Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über den Payment Provider First Cash Solution Vertriebs GmbH, Okenstraße 7, 77652 Offenburg.

Das technische Processing der Online-Ticket-Bestellung erfolgt durch die Beckerbillett GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt:

  • die Verfügbarkeit eines pdf-readers,
  • die Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter
  • Ausdruck in Originalgröße (100%)

 ODER

Die Verwendung eines Smartphones, welches die Anzeige des im Browser nach Abschluss der Bestellung angezeigten QR-Codes ermöglicht.

ODER

Die Verwendung eines Smartphones, welches den mobilen Empfang von E-Mails und die Anzeige von PDF-Dateianhängen ermöglicht.

4.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des QR-Codes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Einlass bzw. Zugang zu der Führung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des QR-Codes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten.

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Eintrittskarte/n wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen. 

4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsmail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insbes. Führung/Besuchstag/-zeit/Kartenzahl/Preisermäßigungen) der Wasserburg Anholt innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsmail mitzuteilen. Geht der Wasserburg Anholt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand.

4.6 Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei dem Ensemble der Wasserburg Anholt, den darauf befindlichen Gebäuden sowie den angrenzenden Flächen um historische Anlagen und Baudenkmale handelt (Unebenheiten, abschüssige Wege, ungleichmäßige Treppen, Rutschgefahr). Das Betreten des Geländes und der hierauf befindlichen Gebäude erfordert daher das Tragen angemessener Kleidung und geeigneten Schuhwerks sowie angemessenes Verhalten der Kunden, um der Gefahr von Gesundheits- und/oder Beschädigungen von mitgeführtem Eigentum entgegenzuwirken. 

4.7 Der Kunde stimmt mit dem Ticketkauf auch der Hausordnung der Wasserburg Anholt zu. Diese wird vollumfänglich Vertragsbestandteil.

 

  1. Rücktrittsrecht / Widerruf / Rückabwicklung

5.1 Die Wasserburg Anholt ist berechtigt, von einem Vertrag zur Teilnahme an einer Führung zurückzutreten

  • wenn der für eine Führung verpflichtete Guide erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet werden kann,
  • in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung und
  • in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer.

Für den Besuch der Parkanlagen gilt dies, wenn die Witterungsverhältnisse oder sonstige Gefahrenlagen bzw. höherer Gewalt einen Besuch oder die Durchführung einer Führung aus Sicherheitsgründen für den Käufer nicht zulassen.

Die Wasserburg Anholt wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die Führung nicht durchgeführt wird bzw. ein Besuch nicht stattfinden kann und einen bereits bezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

Ebenso bleiben Änderungen des Beginns von Führungen aus wichtigem Grund der Wasserburg Anholt vorbehalten. 

5.2 Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht besteht.

5.3 Die Wasserburg Anholt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Ensemble der Wasserburg Anholt, den darauf befindlichen Gebäuden sowie den angrenzenden Flächen um historische Anlagen und Baudenkmale handelt (Unebenheiten, abschüssige Wege, ungleichmäßige Treppen, Rutschgefahr). Die Teilnahme an Führungen kann daher mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein und erfordert das Tragen angemessener Kleidung und geeigneten Schuhwerks. Ein Rücktrittsgrund in Fällen, in denen ein Ticketkunde vor Ort erkennt, dass er die körperlichen Anstrengungen nicht bewältigen kann oder möchte, bzw. seine Kleidung/sein Schuhwerk für die Teilnahme an einer Führung unpassend sind, ist nicht gegeben.

5.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn er zum Besuchstag kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 3.1 bei sich führt und ihm aus diesem Grunde der Zutritt bzw. die Teilnahme an einer Führung verweigert wird.

 

  1. Zutrittsberechtigung

6.1 Das Online-Ticket berechtigt zum Zugang während der auf dem Ticket angegebenen Zeiten. Das Online-Ticket ist nur an dem darauf angegebenen Tag bzw. zur angegebenen Uhrzeit gültig. Es verliert mit Zutritt zur Wasserburg Anholt bzw. der Parkanlagen und Entwertung an der Ticketlesestation seine Gültigkeit.
Tickets sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. Online-Tickets, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden durch die Wasserburg Anholt ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Online-Tickets.

6.2 Die Wasserburg Anholt ist berechtigt, Areale des Geländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch derartige Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Kunden, insbesondere Erstattung, nicht begründet.

 

  1. Gewerbliche Rechte und Urheberrechte

7.1 Die Inhalte der Internetseite des Online-Shops, sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.

7.2 Die Wasserburg Anholt behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Online-Shop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Online-Shops. Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Wasserburg Anholt.

 

  1. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

8.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallens einer Führung bzw. Parkbesuchs sind ausgeschlossen.

8.2 Die Wasserburg Anholt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

In diesem Zusammenhang erkennt der Käufer an, dass es sich bei der Anlage der Wasserburg Anholt, den darauf befindlichen Gebäuden sowie den angrenzenden Flächen – hier insbesondere auch die Parkanlagen mit altem Baumbestand – um historische Anlagen und Baudenkmale handelt. Das Betreten des Geländes und der hierauf befindlichen Gebäude erfolgt daher auf eigene Gefahr des Käufers. Die Wasserburg Anholt haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Käufers verursacht sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 4.6 zuwiderläuft.

8.3 Die Wasserburg Anholt haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Die Regelung gem. Ziff. 7.2 Abs. 2 gilt entsprechend.

8.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen die Wasserburg Anholt wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung der Wasserburg Anholt beträgt ein Jahr.

8.5. Die Wasserburg Anholt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil.

 

  1. Datenschutz

9.1 Datenschutzrechtliche Informationen gem. § 13 TMG sind abrufbar unter der Rubrik "Datenschutzerklärung".

    

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Isselburg, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

10.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Isselburg bzw. Bocholt resp. das Landgericht Münster. Die Wasserburg Anholt ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

10.3 Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Isselburg bzw. Bocholt resp. das Landgericht Münster, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

10.4 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Isselburg bzw. Bocholt resp. das Landgericht Münster, Bundesrepublik Deutschland vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, EuGVU). Die Wasserburg Anholt ist berechtigt, auch an jedem anderen Gericht Klage zu erheben, das aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.

 

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

11.2 Sollten einzelne Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich und darüber hinaus tatsächlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2021